Führungswechsel bei der GGL markiert Start der Vorbereitungen auf die erste umfassende GlüStV 2021 Bewertung
Paul Sullivan · Jul 7, 2026

Führungswechsel bei der GGL markiert Start der Vorbereitungen auf die erste umfassende GlüStV 2021 Bewertung

Christian Hochgrebe hat am 1. Juli 2026 den Vorsitz des Verwaltungsrats bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und damit die Leitung einer Behörde angetreten, die unmittelbar vor der ersten gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 steht; diese Bewertung muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein und deckt zentrale Bereiche wie Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage in den regulierten Markt, illegales Glücksspiel, Werberichtlinien, Einzahlungslimits sowie Durchsetzungsmaßnahmen ab.
Der Wechsel in der Führungsebene der Behörde
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat mit dem Amtsantritt von Christian Hochgrebe eine personelle Veränderung vollzogen, die zeitlich genau mit der Vorbereitungsphase auf die umfassende Vertragsprüfung zusammenfällt; Beobachter der Glücksspielregulierung in Deutschland stellen fest, dass Hochgrebe bereits in den ersten Wochen seiner Amtszeit die Koordination zwischen den Bundesländern und die internen Abläufe für die bevorstehende Evaluierung organisiert.
Die Behörde fungiert als zentrale Aufsichtsinstanz für den legalen Glücksspielmarkt in allen Ländern und trägt die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des GlüStV 2021 einheitlich umgesetzt werden; in diesem Rahmen bereitet Hochgrebe nun die Sammlung und Auswertung von Daten vor, die für die Bewertung der Wirksamkeit des Vertrags benötigt werden.
Der gesetzliche Prüfauftrag bis Ende 2026
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht vor, dass spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten eine umfassende gesetzliche Evaluierung stattfindet; diese Frist endet am 31. Dezember 2026, sodass die GGL unter Hochgrebe die notwendigen Vorarbeiten bereits im Juli 2026 aufgenommen hat. Die Prüfung erstreckt sich auf mehrere Kernbereiche, darunter die Wirksamkeit von Maßnahmen zum Spielerschutz, den Erfolg bei der Kanalisierung der Spielnachfrage in regulierte Angebote, die Bekämpfung illegaler Glücksspielaktivitäten, die Einhaltung von Werberichtlinien sowie die praktische Umsetzung von Einzahlungslimits und die entsprechenden Vollzugsmaßnahmen.

Experten der Glücksspielregulierung weisen darauf hin, dass die Ergebnisse dieser Evaluierung Grundlage für mögliche Anpassungen des Vertrags sein können; die GGL hat deshalb begonnen, Berichte aus den Ländern zusammenzutragen und statistische Auswertungen zu den genannten Themenbereichen anzustoßen, während Hochgrebe die Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer koordiniert.
Die Rolle der GGL bei der Datenerhebung
Die Behörde sammelt bereits seit der Einführung des GlüStV 2021 kontinuierlich Daten zu Lizenzvergaben, Spielerregistrierungen und Kontrollmaßnahmen; unter der Leitung von Hochgrebe werden diese Datensätze nun systematisch für die anstehende Bewertung aufbereitet. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fungiert dabei als zentrale Stelle, die sowohl die regulatorischen Vorgaben überwacht als auch die Grundlagen für die politische Bewertung des Vertrags liefert.
Die Vorbereitungen umfassen auch den Austausch mit externen Sachverständigen und die Erstellung von Zwischenberichten, die den Ländern bis zum Herbst 2026 vorgelegt werden sollen; auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die abschließende Evaluierung bis zum 31. Dezember 2026 termingerecht erfolgen kann.
Ausblick auf die anstehenden Aufgaben
Christian Hochgrebe hat in seiner neuen Funktion die Aufgabe übernommen, die Behörde durch diese entscheidende Phase zu führen; die Ergebnisse der Evaluierung werden voraussichtlich im Jahr 2027 veröffentlicht und können Auswirkungen auf künftige Regelungen im deutschen Glücksspielmarkt haben. Die GGL bleibt währenddessen für die laufende Aufsicht zuständig und setzt die bestehenden Kontrollmechanismen parallel zur Vorbereitung der Vertragsbewertung fort.
Fazit
Der Amtsantritt von Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 und die unmittelbar darauf folgenden Vorbereitungen auf die gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 bis zum 31. Dezember 2026 bilden einen klar definierten Zeitplan für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder; alle beteiligten Institutionen arbeiten daran, die erforderlichen Daten und Analysen termingerecht bereitzustellen.